Kollidiert Leistungslohn mit Direktionsrecht ?

Immer wieder gibt es interessante Diskussionen darüber, daß Mitarbeiter bestimmter Arbeiten nicht machen oder machen wollen. Als Grund geben diese dann die Leistungs- oder Prämienlohnregelung an. Beispiel „Reinigen“. Für dieses gibt es keine Vorgabezeit, es fällt aber immer an, so müssen Späne nach dem Fräsen oder Sägen beseitigt werden usw. Die Mitarbeiter führen dann gerne an, daß diese Zeiten extra vergütet werden oder herausgerechnet werden müßten. Oder zumindest in einem Verteilzeitzuschlag auf die Vorgaben aufgerechnet werden sollten. Anderenfalls würden diese Arbeiten nicht gemacht. Manche Betriebsleiter ducken sich weg und geben dann klein bei. Nur so ist es nicht: Selbstverständlich ändert ein Prämienlohnmodell nicht das Direktionsrecht! Zugewiesene Arbeiten müssen gemacht werden so wie sie auch gemacht werden müßten ohne Prämienregelung. Denn dafür gibt es den (Grund-)Lohn. Nur weil etwas nicht prämiert wird, bedeutet dies nicht, daß man es weglassen oder gar verweigern kann.

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