Das mangelnde Vertrauen der Betriebsräte

Wenn Sie mit Ihrem Auto in die Werkstatt fahren, nehmen Sie dann einen Anwalt mit? Und wenn ja, glauben Sie, daß die Werkstatt Sie dann besser behandeln wird? Oder wenn Sie zum Arzt gehen? Denken Sie, es würde dort gut ankommen, wenn Sie einen Anwalt mitbringen würden, der dem Arzt erstmal erklärt, welche Pflichten er hat und welche Rechte nicht? Es könnte sogar sein, daß sowohl der Arzt als auf jeden Fall die Werkstatt Ihnen sagt, Sie sollen sich trollen und einen anderen suchen für Ihr Anliegen. Will heißen: Anwälte schaffen niemals Vertrauen. Das, was vorher aus Berufsehre, Anstand, Fairness, Freundlichkeit oder einfach Vertrauen geliefert wird, wird nach der Hinzuziehung des Anwalts zurückbehalten, zurückgefordert oder abgelehnt. Ab sofort gibt es nur noch das Minimum. Und genauso ist es auch im Unternehmen. Tritt ein Verhandlungspartner nur im Duo mit „seinem“ Anwalt auf, wird es zu keinem offenen oder vertrauensvollem Umgang führen. Jede Seite wird nur das absolute Minimum erhalten, niemals das wirklich Machbare oder Sinnvolle. Wenn also ein Betriebsrat „seinen“ Anwalt (meist von der Gewerkschaft empfohlen) mitbringt, zeigt er, daß er an der immer wieder betonten „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ keinerlei Interesse hat und dies nur als Lippenbekenntnis versteht. Und wer hieraus jetzt herauslesen will, daß ich dem Betriebsrat sein Recht auf Beratung absprechen möchte, der hat es noch nicht im Ansatz verstanden, wie der Umgang unter modernen, erwachsenen Personen sein sollte. Egal welche Aufgabe er im Unternehmen hat: es ist die Falsche.

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